Arbeitsrecht in Ahaus

Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Ahaus mit langjähriger Erfahrung und persönlichem Engagement ist es mein Ziel Lösungen zu finden, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passen.

Persönlich, klar und lösungsorientiert.

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Arbeitsrecht Beratungssituation

Ihre Expertin im Arbeitsrecht – kompetent, erfahren, durchsetzungsstark

Konflikte kosten Geld, Zeit und Nerven. Mir ist es deshalb wichtig, kräftezehrende Auseinandersetzungen wo möglich zu vermeiden und tragfähige, nachhaltige Lösungen zu Ihren Gunsten zu finden.

Als erfahrene Rechtsanwältin berate ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Ob präventive Beratung, strategische Verhandlung oder gerichtliche Vertretung - ich unterstütze sie mit Fachwissen und Engagement.

Ihr Interesse im Mittelpunkt
Klare Strategie statt vager Zusagen
Ganzheitliche Unterstützung
Individuelle Beratung auf Augenhöhe

Kompetente Beratung im Arbeitsrecht

Persönliche, verlässliche Beratung und Vertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - transparent und orientiert an Ihren Bedürfnissen.

Symbol Vertragsberatung
Begründung von Arbeitsverhältnissen




Ich prüfe und erstelle Arbeitsverträge und kläre Gehalts- und Urlaubsregelungen rechtssicher und verständlich.

Symbol erfolgreiche Zusammenarbeit
Begleitung laufender Arbeitsverhältnisse


Ich unterstütze Sie bei der Änderung von Arbeitsbedingungen, bei Konflikten im Job und bei angemessenen Reaktionen auf Fehlverhalten.

Symbol Beratungsgespräch
Beendigung von Arbeitsverhältnissen



Ich begleite Sie professionell bei Trennungsgesprächen, prüfe Aufhebungsverträge und vertrete Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.

Portrait Rechtsanwältin Miriam Keck
Ein paar Worte über mich

Berufliche Kurzvita

Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 2009 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und war bis 2023 in einer mittelständischen, interdisziplinären Kanzlei tätig.

Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und großer Leidenschaft für das Arbeitsrecht gründete ich meine eigene Kanzlei in Ahaus und berate seither Unternehmen sowie Privatpersonen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht habe ich erfolgreich abgeschlossen. Durch regelmäßige Fortbildungen und Fachseminare halte ich mein juristisches Wissen stets auf dem aktuellen Stand.

Ob Kündigungsschutz, Vertragsgestaltung oder Vertretung vor dem Arbeitsgericht – Mandanten in Ahaus und Umgebung profitieren von meiner engagierten, kompetenten und lösungsorientierten Beratung. Ich stehe meinen Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zuverlässig zur Seite und entwickle individuelle Strategien für nachhaltige und erfolgreiche Ergebnisse.

Leitlinien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Damit Sie gut aufgehoben sind, erhalten Sie bei mir ehrliche Beratung auf Augenhöhe. Ich nehme mir Zeit, höre zu und begleite Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall.
Symbol vertrauensvolle Zusammenarbeit
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

In einem erstem Gespräch nehmen wir uns Zeit um Ihr Anliegen zu besprechen und Fragen zu klären. Der erste unverbindliche Kontakt ist die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Symbol Flexibilität in der Beratung
Flexibilität

Sie können vorbeikommen - müssen es aber nicht. Durch moderne Medien ist Vieles möglich. Dennoch gilt: Der persönliche Kontakt ist wesentlicher Bestandteil meiner Beratung.

Symbol Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit

Wir finden ein nachhaltiges Ergebnis, das für die beteiligten Parteien eine dauerhafte, faire Lösung darstellt - sowohl finanziell als auch menschlich.

Typische Fragestellungen im Arbeitsrecht

Individuelle Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von der Vertragsgestaltung bis zur Konfliktlösung. Verlassen Sie sich auf fundierte Expertise im Arbeitsrecht.

Wie lange dauert ein Rechtsstreit in der Regel?

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden in Deutschland besonders zügig behandelt. Das Gesetz sieht in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren einen besonderen Beschleunigungsgrundsatz vor (§ 9 ArbGG). Im gerichtlichen Verfahren findet meist bereits wenige Wochen nach Eingang der Klage eine Güteverhandlung statt. Viele Verfahren werden bereits im Rahmen dieser Verhandlung durch einen Vergleich beendet. Die außergerichtliche Klärung hängt vom Verhalten der Gegenseite ab und dauert in der Praxis typischerweise einige Wochen bis wenige Monate. Ungeachtet dessen kann es bei Verhinderungen, etwa durch Krankheit, auch zu Verzögerungen kommen. Insgesamt sind Arbeitsgerichte für sehr kurze Verfahrensdauern bekannt.

Welche Anwaltskosten entstehen im Arbeitsrecht und wer trägt sie?

Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert (§ 12a ArbGG). Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite erfolgt erst ab der zweiten Instanz, beispielsweise vor dem Landesarbeitsgericht.

Die Anwaltskosten werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet; maßgeblich ist der sogenannte Streitwert, also der Wert des jeweiligen Rechtsstreits. Für eine Erstberatung entstehen bei Verbrauchern maximal 190 EUR (netto); für weitergehende Tätigkeit erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung vor Mandatserteilung.

Im Arbeitsrecht zahlen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Anwaltskosten – diese richten sich nach RVG und Streitwert. Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite ist erst ab der zweiten Instanz möglich. Sie erhalten stets vorab eine verlässliche Kostenschätzung.

Welchen Mehrwert bringt die Beauftragung einer Rechtsanwältin?

Ein Vorteil der anwaltlichen Unterstützung ist, dass Sie sich emotional entlasten können und ich die direkte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber sachlich und lösungsorientiert für Sie übernehme. Dabei können Sie sich jederzeit darauf verlassen, dass Ihr Anliegen bei mir absolut vertraulich behandelt wird. Auch Ihr Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich zur Vertraulichkeit verpflichtet; auf Wunsch können wir die Verschwiegenheit in einer Vergleichsvereinbarung zusätzlich klar regeln. So sichern wir gemeinsam Ihre Interessen und schaffen eine vertrauensvolle Basis für die bestmögliche Lösung Ihres Falls.

Was sind meine Rechte bei einer Kündigung?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen; mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Nach Zugang bleibt Ihnen nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, falls Sie die Kündigung für sozial ungerechtfertigt oder besondere Schutzvorschriften anwendbar halten. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn Kündigungsschutz bestanden hätte.

Mit einer Klage können Sie sich gegen die Kündigung wehren und gegebenenfalls eine Weiterbeschäftigung oder ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Das Arbeitsverhältnis besteht meistens während des Prozesses fort. Erfolgsaussichten hängen vor allem von Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Kündigungsgrund ab; für besonders geschützte Gruppen wie Schwerbehinderte gelten zusätzliche Anforderungen und Fristen. Lassen Sie die Kündigung im Zweifel zügig anwaltlich prüfen, da versäumte Fristen in der Regel nicht nachgeholt werden können.

Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung besteht nur in besonderen Fällen, z. B. nach betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Angebot (§ 1a KSchG), im Rahmen eines Sozialplans (§ 112 BetrVG), durch gerichtliche Entscheidung (§§ 9, 10 KSchG) oder wenn eine Abfindung im Aufhebungsvertrag oder Vergleich vereinbart wird.

Meist wird die Abfindung individuell ausgehandelt. Häufig dient als Orientierung die sogenannte Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, jedoch kann die tatsächliche Höhe je nach Verhandlung deutlich abweichen.

Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber meist sozialversicherungsfrei, sofern sie den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen.

Wie werde ich Mandant?

Nach Ihrer Entscheidung für eine Zusammenarbeit beginnt unser Mandat mit einer ausführlichen Rechts- und Strategieberatung. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Ziele, analysieren Ihre Situation und entwerfen eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Anschließend führen wir – sofern möglich und sinnvoll – zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Ist eine Einigung nicht erreichbar, übernehmen wir konsequent Ihre Interessenwahrnehmung vor Gericht. Über alle wesentlichen Schritte, Kosten und Erfolgsaussichten informieren wir Sie transparent und rechtzeitig, sodass Sie jedem vorgeschlagenen Vorgehen aktiv zustimmen können.

Konkaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Gespräch

Ich höre mir Ihr Anliegen an und gemeinsam besprechen wir, wie ich Ihnen helfen kann.

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